Weitere Entscheidungen unten: BAG, 21.02.2002 | ArbG Frankfurt/Main, 22.05.2002

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   LAG Niedersachsen, 12.04.2002 - 3 Sa 1638/01   

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https://dejure.org/2002,3199
LAG Niedersachsen, 12.04.2002 - 3 Sa 1638/01 (https://dejure.org/2002,3199)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.04.2002 - 3 Sa 1638/01 (https://dejure.org/2002,3199)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. April 2002 - 3 Sa 1638/01 (https://dejure.org/2002,3199)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bäcker; Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse; Interessenausgleich bei Kündigung; Abwägungsvorgang; Sozialauswahl; Sozialauswahlprozess; Interessenausgleich; Einschränkung des Prüfungsmaßstabes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bäcker; Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Vorliegen dringender betrieblicher Erfordernisse; Interessenausgleich bei Kündigung; Abwägungsvorgang; Sozialauswahl; Sozialauswahlprozess; Interessenausgleich; Einschränkung des Prüfungsmaßstabes

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Sozialauswahl bei Kündigung durch den Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    InsO § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 3; InsO § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Kündigung in der Insolvenz: Eingeschränkter Prüfungsmaßstab nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 2092
  • NZI 2002, 570
  • DB 2002, 2056
  • NZA-RR 2002, 517
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.04.2002 - 3 Sa 1638/01
    Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts bezog sich die Beschränkung der Prüfungsmöglichkeiten im Rahmen des § 5 Abs. 1 KSchG a.F. u.a. auch auf die Bildung der auswahlrelevanten Gruppe (BAG, Urt. vom 07.05.1998 - 2 AZR 536/97 - AP 94 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung mit insoweit zustimmender Anmerkung von Schiefer; BAG, Urt. vom 02.12.1999 - 2 AZR 757/98 - AP 55 zu § 1 KSchG 1969 soziale Auswahl; ebenso: LAG Köln, Urt. vom 01.08.1997 - 11 Sa 355/97 - DB 97, 2181; Löwisch, RdA 97, 80 (81); Schiefer DB 97, 2176 (2178); a.A. LAG Düsseldorf, Urt. vom 24.03.1998 - 3 Sa 1926/97 - LAGE § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 6; Zwanziger, DB 97, 2174 (2176)).

    Demgegenüber bereitet erfahrungsgemäß die Gewichtung der Kriterien die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten weniger praktische Schwierigkeiten und erfordert weniger Kenntnisse der betrieblichen (Besonderheiten. Darüber hinaus waren wegen des Gesetzgebers, für die Einschränkungen des Prüfungsmaßstabs das Interesse der Beteiligten an einer größeren Rechtssicherheit. Im Interesse einer größeren Rechtssicherheit erscheint es aber wenig sinnvoll, die Sozialauswahlkriterien und ihre Gewichtung nur einer eingeschränkten Prüfung auf grobe Fehlerhaftigkeit zu unterwerfen, die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer als solche hiervon aber auszuklammern (vgl. BAG, Urt. vom 07.05.1998 - 2 AZR 536/97 - AP 94 zu § 1 KSchG 1959 betriebsbedingte Kündigung, zu § 1 Abs. 5 KSchG a.F.).

  • LAG Köln, 01.08.1997 - 11 Sa 355/97

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Beweislast des Arbeitnehmers für

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.04.2002 - 3 Sa 1638/01
    Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts bezog sich die Beschränkung der Prüfungsmöglichkeiten im Rahmen des § 5 Abs. 1 KSchG a.F. u.a. auch auf die Bildung der auswahlrelevanten Gruppe (BAG, Urt. vom 07.05.1998 - 2 AZR 536/97 - AP 94 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung mit insoweit zustimmender Anmerkung von Schiefer; BAG, Urt. vom 02.12.1999 - 2 AZR 757/98 - AP 55 zu § 1 KSchG 1969 soziale Auswahl; ebenso: LAG Köln, Urt. vom 01.08.1997 - 11 Sa 355/97 - DB 97, 2181; Löwisch, RdA 97, 80 (81); Schiefer DB 97, 2176 (2178); a.A. LAG Düsseldorf, Urt. vom 24.03.1998 - 3 Sa 1926/97 - LAGE § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 6; Zwanziger, DB 97, 2174 (2176)).

    Hierdurch wird bereits eine Vorauswahl durchgeführt und damit die Auswahl schon teilweise verwirklicht (vgl. LAG Köln, Urt. vom 01.08.1997 - 11 Sa 355/97 - DB 97, 2181).

  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 533/99

    Betriebsbedingte Kündigung; ausgewogene Altersstruktur

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.04.2002 - 3 Sa 1638/01
    Dabei ist es als zulässig anzusehen, Altersgruppen in Schritten von je 10 Lebensjahren zu bilden (vgl. BAG, Urt. vom 23.11.2000 - 2 AZR 533/99 - AP 114 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zur Regelung des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG in der vom 01.07.1996 bis zum 31.12.1996 geltenden Fassung, die ebenfalls auf den Begriff der "ausgewogenen Personalstruktur" abstellt).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.04.2002 - 3 Sa 1638/01
    Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts bezog sich die Beschränkung der Prüfungsmöglichkeiten im Rahmen des § 5 Abs. 1 KSchG a.F. u.a. auch auf die Bildung der auswahlrelevanten Gruppe (BAG, Urt. vom 07.05.1998 - 2 AZR 536/97 - AP 94 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung mit insoweit zustimmender Anmerkung von Schiefer; BAG, Urt. vom 02.12.1999 - 2 AZR 757/98 - AP 55 zu § 1 KSchG 1969 soziale Auswahl; ebenso: LAG Köln, Urt. vom 01.08.1997 - 11 Sa 355/97 - DB 97, 2181; Löwisch, RdA 97, 80 (81); Schiefer DB 97, 2176 (2178); a.A. LAG Düsseldorf, Urt. vom 24.03.1998 - 3 Sa 1926/97 - LAGE § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 6; Zwanziger, DB 97, 2174 (2176)).
  • LAG Düsseldorf, 24.03.1998 - 3 Sa 1926/97

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.04.2002 - 3 Sa 1638/01
    Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts bezog sich die Beschränkung der Prüfungsmöglichkeiten im Rahmen des § 5 Abs. 1 KSchG a.F. u.a. auch auf die Bildung der auswahlrelevanten Gruppe (BAG, Urt. vom 07.05.1998 - 2 AZR 536/97 - AP 94 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung mit insoweit zustimmender Anmerkung von Schiefer; BAG, Urt. vom 02.12.1999 - 2 AZR 757/98 - AP 55 zu § 1 KSchG 1969 soziale Auswahl; ebenso: LAG Köln, Urt. vom 01.08.1997 - 11 Sa 355/97 - DB 97, 2181; Löwisch, RdA 97, 80 (81); Schiefer DB 97, 2176 (2178); a.A. LAG Düsseldorf, Urt. vom 24.03.1998 - 3 Sa 1926/97 - LAGE § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 6; Zwanziger, DB 97, 2174 (2176)).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 368/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenzverwalter - Interessenausgleich mit

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. April 2002 - 3 Sa 1638/01 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Vielmehr wird die gesamte Sozialauswahl, also insbesondere auch die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen, von den Gerichten für Arbeitssachen nur auf ihre groben Fehler überprüft (vgl. zu § 1 Abs. 5 KSchG aF BAG: 7. Mai 1998 - 2 AZR 536/97 - BAGE 88, 363; 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39; 21. Februar 2001 - 2 AZR 39/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 8; 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; siehe auch KR-Weigand 6. Aufl. § 125 InsO Rn. 22; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 746; FK-InsO/Eisenbeis 3. Aufl. § 125 Rn. 11; Kübler/Prütting/Moll InsO Stand April 2003 § 125 Rn. 63; Hess/Weis/Wienberg Kommentar zur Insolvenzordnung 2. Aufl. § 125 Rn. 24; Ettwig Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz S. 99; Berscheid Arbeitsverhältnisse in der Insolvenz Rn. 626; MünchKommInsO-Löwisch/Caspers § 125 Rn. 85 f.; Eisenbeis/Mues Arbeitsrecht in der Insolvenz Rn. 632; Hohenstatt NZA 1998, 846, 852; Kiel/Koch Die betriebsbedingte Kündigung Rn. 509; Fischermeier NZA 1997, 1089, 1097; Löwisch RdA 1997, 80, 81; Lakies BB 1999, 206, 208; aA bspw. Bütefisch Die Sozialauswahl S. 455; B. Preis DB 1998, 1614, 1617; U. Preis NJW 1996, 3369, 3372; Peters-Lange EWiR 2003, 285, 286).

  • ArbG Göttingen, 31.03.2006 - 1 Ca 556/05
    Vielmehr wird die gesamte Sozialauswahl, also insbesondere auch die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen, von den Gerichten für Arbeitssachen nur auf ihre groben Fehler überprüft ( BAG, Urteil vom 28.08.2003 - 2 AZR 368/02 - NZA 2004, 432 [BAG 28.08.2003 - 2 AZR 368/02] - 435; LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.04.2002 - 3 Sa 1638/01 - NZA - RR 2002, 517 - 519).
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Rechtsprechung
   BAG, 21.02.2002 - 2 AZN 909/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3345
BAG, 21.02.2002 - 2 AZN 909/01 (https://dejure.org/2002,3345)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2002 - 2 AZN 909/01 (https://dejure.org/2002,3345)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 2 AZN 909/01 (https://dejure.org/2002,3345)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2582
  • NZA 2002, 758
  • DB 2002, 2056
  • JR 2003, 396
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZN 909/01
    Nach der neueren Senatsrechtsprechung ist vor jeder Kündigung und damit auch vor einer verhaltensbedingten Kündigung, die auf einer Pflichtverletzung im Vertrauensbereich beruht, zu prüfen, ob eine Abmahnung erforderlich ist (BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95).
  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZN 909/01
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz ist nur dann begründet, wenn die von dem Beschwerdeführer dargelegten abstrakten Rechtssätze von dem anzufechtenden sowie von dem angezogenen Urteil tatsächlich aufgestellt wurden und voneinander abweichen und das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden Rechtssatz beruht (vgl. ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 2; BAG 15. Oktober 1979 - 7 AZN 7/79 - BAGE 32, 136).
  • LAG Saarland, 31.10.2001 - 2 Sa 46/01

    Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten (Verdachts-) Kündigung;

    Auszug aus BAG, 21.02.2002 - 2 AZN 909/01
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 31. Oktober 2001 - 2 Sa 46/01 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 21 Sa 48/17

    Verwertung von Zufallsfunden - Verwertungsverbot in einer Betriebsvereinbarung -

    Die Verdachtskündigung ist aus dem Abmahnungserfordernis nicht auszunehmen (BAG 21. Februar 2002 in NZA 2002, 758 Rn. 11).
  • LAG Hessen, 17.06.2008 - 12 Sa 523/07

    Verdachtskündigung - Pflicht des Arbeitgebers zur Sachverhaltsaufklärung

    Nicht in Betracht kommt eine Verdachtskündigung, wenn eine Tatkündigung aus den den Inhalt des Verdachts bildenden Umständen am Abmahnungserfordernis scheitern würde (vgl. BAG 21. Februar 2002 - 2 AZN 909/01 - AP ArbGG 1979 § 72 a Nr. 43).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2021 - 2 Sa 131/21

    Außerordentliche Kündigung - Verdachtskündigung - Arbeitszeit

    Zwar ist die Verdachtskündigung aus dem Abmahnungserfordernis nicht herauszunehmen (BAG, Beschluss vom 21.02.2002 - 2 AZN 909/01 - Rn. 11, juris), durch Ausspruch einer Abmahnung hätte das zerstörte Vertrauen in die Redlichkeit der Klägerin für die Zukunft jedoch nicht ausgeräumt werden können.
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Rechtsprechung
   ArbG Frankfurt/Main, 22.05.2002 - 2 BV 148/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5013
ArbG Frankfurt/Main, 22.05.2002 - 2 BV 148/02 (https://dejure.org/2002,5013)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.05.2002 - 2 BV 148/02 (https://dejure.org/2002,5013)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Mai 2002 - 2 BV 148/02 (https://dejure.org/2002,5013)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Mitwirkungsbefugnis der Betriebsräte bei der Überlassung von Arbeitnehmern; Leiharbeitnehmer als wahlberechtigte Arbeitnehmer ; Wahlrecht der Beschäftigten eines Betriebes; Begründungserfordernisse eines Antrages zur Anfechtung einer ...

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Mitwirkungsbefugnis der Betriebsräte von durch Arbeitnehmerüberlassung betroffenen Betrieben; Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 7 Satz 2
    Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 2002, 2056
  • NZA-RR 2003, 26
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00

    Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 22.05.2002 - 2 BV 148/02
    Die Zuständigkeit des Entleiherbetriebsrates ist beschränkt auf beteiligungspflichtige Entscheidungen des Entleihers (BAG vom 19.06.2001 - 1 ABR 43/00 -, AP Nr. 1 § 87 BetrVG 1972 Leiharbeitnehmer).

    Die Zuständigkeit des Betriebsrates des Entleiherbetriebes umfasst die der Entscheidungsmacht des Entleihers unterliegenden beteiligungspflichtigen Angelegenheiten (vgl. BAG vom 19.06.2001, aaO.).

  • BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73

    Wahlanfechtungsbefugnis - Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 22.05.2002 - 2 BV 148/02
    Sie haben auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts vielmehr alle Anfechtungsgründe zu berücksichtigen (BAG vom 29.03.1974 - 1 ABR 27/73 -, AP Nr. 2 § 19 BetrVG 1972, zu II. 4.; vom 04.12.1986 - 6 ABR 48/85 -, AP Nr. 13 § 19 BetrVG 1972, zu II. 4. c).

    Verkennt der Wahlvorstand dagegen den Betriebsbegriff, weist die Wählerliste wesentliche Fehler auf oder legt der Wahlvorstand eine zu hohe Anzahl zu wählender Betriebsratsmitglieder fest, begründet dies die Anfechtung, ohne dass geprüft werden müsste, ob der Wahlvorstand "gutgläubig" war (vgl. etwa BAG vom 29.03.1974 - 1 ABR 27/73 -, AP Nr. 2 § 19 BetrVG 1972; vom 12.10.1076 - 1 ABR 14/76 -, AP Nr. 5 § 19 BetrVG 1972, zu 114 Dass außer Zweifel steht, dass sich der Wahlvorstand in der aufgrund der Novellierung des Betriebsverfassungsrechtes schwierigen Situation nach besten Kräften um eine rechtmäßige Wahlausschreibung bemüht hat, steht der Anfechtung daher nicht entgegen.

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95

    Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 22.05.2002 - 2 BV 148/02
    Sie binden den Betriebsrat wahlperiodenübergreifend (vgl. nur BAG vom 20.03.1996 - 7 ABR 41/95 -, BAGE 82, 291, zu B II. 2., 3.).

    Dazu ist Voraussetzung, dass sich die für die frühere Entscheidung maßgebliche Rechtsgrundlage geändert hat (vgl. etwa BAG vom 20.03.1996, aaO., zu B II.4.; vom 06.06.2000 - 1 ABR 21/99 -, AP Nr. 9 § 97 ArbGG 1979, zu B II. 4. a).

  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 75/86

    Antragsbefugnis der Gewerkschaft im Beschlussverfahren

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 22.05.2002 - 2 BV 148/02
    Der Antragsteller muss zumindest behaupten, in einem derartigen Recht betroffen zu sein (vgl. etwa BAG vom 11.11.1997 - 1 ABR 21/97 -, AP Nr. 1 § 36 BDSG , zu B. III. 1. b); vom 23.02.1988 - 1 ABR 75/86 -, AP Nr. 9 § 81 ArbGG 1979, zu C I. 1.).

    Bei einem Gestaltungsantrag wie dem vorliegenden ist erforderlich, dass die entsprechende betriebsverfassungsrechtliche Norm dem Antragsteller eine eigene Rechtsposition einräumt, die es ihm erlaubt, sich mit seinem Antrag zu schützen (BAG vom 23.02.1988, aaO., zu C I; vom 30.10.1986 - 6 ABR 52/83 -, AP Nr. 6 § 47 BetrVG 1972, zu B II. 2. b).

  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 22.05.2002 - 2 BV 148/02
    Entsprechend umfasst auch der Schutzbereich des AÜG nicht jeden drittbezogenen Arbeitseinsatz, sondern nur Fälle, in denen der Arbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert ist (vgl. etwa BAG vom 03.12.1997 - 7 AZR 764/96 -, BAGE 87, 186 , zu I. 3., m.w.N.).
  • BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 34/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einsatz von Testkäufern einer Fremdfirma

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 22.05.2002 - 2 BV 148/02
    Hinzu kommen muss vielmehr ebenso wie für das Vorliegen einer Einstellung i.S. von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (vgl. hierzu BAG vom 13.03.2001 - 1 ABR 34/00 -, AP Nr. 34 § 99 BetrVG 1972 Einstellung, zu B II. 2. a, m.w.N.) eine zumindest teilweise Unterstellung der Beschäftigten unter das Weisungsrecht auch hinsichtlich von Zeit und Ort des Arbeitseinsatzes (Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, aaO., § 7 Rdn. 57, 58; ähnlich auch Richardi/Thüsing, aaO., § 7 Rdn. 13).
  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 1/76

    Betriebsratswahl: Teilnahmerecht des Wahlvorstands, Mängel infolge unzutreffender

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 22.05.2002 - 2 BV 148/02
    Dies ist insbesondere bei der Einordnung des zu wählenden Betriebsrates in die Staffeln von § 9 BetrVG der Fall, da diese eine zukunftsgerichtete Prognose über die regelmäßige Arbeitnehmerzahl des Betriebes erfordert (BAG vom 12.10.1976 - 1 ABR 1/76 -, AP Nr. 1 § 8 BetrVG 1972, zu III. 3. c).
  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 14/76

    Betriebsratswahl: Mängel infolge unzutreffender Anzahl zu wählender Mitglieder

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 22.05.2002 - 2 BV 148/02
    Verkennt der Wahlvorstand dagegen den Betriebsbegriff, weist die Wählerliste wesentliche Fehler auf oder legt der Wahlvorstand eine zu hohe Anzahl zu wählender Betriebsratsmitglieder fest, begründet dies die Anfechtung, ohne dass geprüft werden müsste, ob der Wahlvorstand "gutgläubig" war (vgl. etwa BAG vom 29.03.1974 - 1 ABR 27/73 -, AP Nr. 2 § 19 BetrVG 1972; vom 12.10.1076 - 1 ABR 14/76 -, AP Nr. 5 § 19 BetrVG 1972, zu 114 Dass außer Zweifel steht, dass sich der Wahlvorstand in der aufgrund der Novellierung des Betriebsverfassungsrechtes schwierigen Situation nach besten Kräften um eine rechtmäßige Wahlausschreibung bemüht hat, steht der Anfechtung daher nicht entgegen.
  • LAG Hessen, 22.04.1999 - 12 TaBV 130/98

    Wahlanfechtungsverfahren; Beurteilungsspielraum des Wahlvorstandes; Status eines

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 22.05.2002 - 2 BV 148/02
    Der vom Betriebsrat herangezogene Beschluss der 12. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22.04.1999 (- 12 TaBV 130/98 -, ARST 2000/69 L, zu II. 1. b), in dem diese in Zusammenhang mit der Einordnung von Arbeitnehmern als leitende Angestellte angenommen hat, ein objektiver Rechtsverstoß rechtfertige eine Wahlanfechtung nicht, wenn die vom Wahlvorstand eingenommene Position vertretbar gewesen ist und wenn der Wahlvorstand mit der gebotenen Sorgfalt vorgegangen und nach bestem Wissen und Gewissen den für und gegen seine Auffassung sprechenden Gründe nachgegangen, also "gutgläubig" gewesen ist, ist - wenn ihm überhaupt zu folgen sein sollte - allenfalls durch die Einschränkung des Anfechtungsrechtes bei der Zuordnung leitender Angestellter auf die Wählerlisten nach § 18 a Abs. 5 BetrVG begründet Diese Einschränkung kann durch das Zuordnungsverfahren gemäß § 18 a BetrVG gerechtfertigt sein.
  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 22.05.2002 - 2 BV 148/02
    Der Antragsteller muss zumindest behaupten, in einem derartigen Recht betroffen zu sein (vgl. etwa BAG vom 11.11.1997 - 1 ABR 21/97 -, AP Nr. 1 § 36 BDSG , zu B. III. 1. b); vom 23.02.1988 - 1 ABR 75/86 -, AP Nr. 9 § 81 ArbGG 1979, zu C I. 1.).
  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 21/88

    Ermittlung der für die Größe des Betriebsrats maßgebenden Belegschaftsstärke nur

  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83

    Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines

  • BAG, 28.11.1977 - 1 ABR 36/76

    Nichtige Betriebsratswahl - Verstoß gegen allgemeine Grundsätze der

  • LAG München, 10.03.2015 - 6 TaBV 64/14

    Betriebsratswahlanfechtung

    Unerheblich ist, ob der Verstoß schuldhaft oder gutgläubig erfolgt war (ArbG Frankfurt v. 22.5. 2002 - 2 BV 148/02, NZA-RR 2003, 26).
  • LAG Hamm, 15.11.2002 - 10 TaBV 92/02

    Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Freistellung von

    Zahlreiche Autoren vertreten die Auffassung, Leiharbeitnehmer seien aufgrund der nunmehr zugebilligten Wahlberechtigung auch bei der Bestimmung der Betriebsgröße nach den §§ 9, 38 BetrVG mindestens dann mitzählen, wenn sie regelmäßig beschäftigt werden (Däubler, AuR 2001, 285, 286; ders., AiB 2001, 684, 687 f.; Reichold, NZA 2001, 857, 861; Schneider, AiB 2001, 287, 290; Thüsing, DB 2002, 2219, 2222; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, BetrVG, 21. Aufl., § 38 Rz. 9; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 8. Aufl., § 38 Rz. 9; Richardi/Thüsing, BetrVG, 8. Aufl., § 38 Rz. 9; so bereits vor Änderung des BetrVG: ArbG Berlin, Beschluss v. 31.01.2001 - AiB 2001, 541; vgl. auch: ArbG Aachen, Beschluss v. 17.05.2002 - 9 BV 30/02 - [zitiert bei Schiefer, DB 2002, 1774, 1775]; ArbG Frankfurt, Beschluss v. 22.05.2002 - DB 2002, 2056).
  • LAG Köln, 20.02.2003 - 6 TaBV 79/02

    Betriebsrat; Wahlanfechtung; Leiharbeitnehmer

    Nach einer Ansicht sollen die wahlberechtigten Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl mitgezählt werden (Däubler, AuR 2001, 285 [286]; ders., AiB 2001, 684 [687 f.]; Reichold, NZA 2001, 857 [861]; Thüsing, DB 2002, 2219 [2222]; Richardi-Richardi/Thüsing, BetrVG, 8. Auflage, 2002, § 9, Rn. 7; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde-Schneider, BetrVG, 8. Auflage, 2002, § 9, Rn. 10; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, BetrVG, § 9, Rn. 21) Etwas differenzierter wird von anderen vertreten, dass wahlberechtigte Leiharbeitnehmer nur in Betrieben bis zu 100 Mitarbeitern berücksichtigt werden sollten (ArbG Frankfurt, Beschluss vom 22.05.2002 - 2 BV 148/02 - DB 2002, 2056; ArbG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2002 - 4 BV 37/02 - DB 2002, 1781 [1782]) oder dass bei einer regelmäßigen Besetzung einer Stelle mit Leiharbeitnehmern wenigstens die Stelle an sich in die Berechnung eingestellt werden sollte (so i.E. ArbG Aachen, Beschluss vom 17.05.2002 - 9 BV 30/02 - juris [zitiert bei Schiefer, DB 2002, 1774 [1775]]).
  • LAG Hamm, 14.01.2003 - 13 TaBV 90/02

    Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung der Zahl der

    Zahlreiche Autoren vertreten die Auffassung, Leiharbeitnehmer seien aufgrund der nunmehr zugebilligten Wahlberechtigung auch bei der Bestimmung der Betriebsgröße nach den §§ 9, 38 BetrVG mindestens dann mitzählen, wenn sie regelmäßig beschäftigt werden (Däubler, AuR 2001, 285, 286; ders., AiB 2001, 684, 687 f.; Reichold, NZA 2001, 857, 861; Schneider, AiB 2001, 287, 290; Thüsing, DB 2002, 2219, 2222; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, BetrVG, 21. Aufl., § 38 Rz. 9; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 8. Aufl., § 38 Rz. 9; Richardi/Thüsing, BetrVG, 8. Aufl., § 38 Rz. 9; so bereits vor Änderung des BetrVG: ArbG Berlin, Beschluss v. 31.01.2001 - AiB 2001, 541; vgl. auch: ArbG Aachen, Beschluss v. 17.05.2002 - 9 BV 30/02 - ArbG Frankfurt, Beschluss v. 22.05.2002 - 2 BV 148/02 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2003 - 15 TaBV 4/02

    Bestimmung der Anzahl freigestellter Betriebsratsmitglieder

    Ebenso wenig bedarf es vorliegend einer Entscheidung über die bislang allein durch Instanzgerichte vereinzelt bejahend (ArbG Frankfurt/M., Beschluss v. 22. Mai 2002 -2 BV 148/02, NZA-RR 2003, 26; ArbG Darmstadt, Beschluss v. 22. Oktober 2002-8 BV 4/02, ArbuR 2003, 121 [L] und überwiegend verneinend (ArbG Mönchengladbach, Beschluss v. 3. Juli 2002 - 5 (4) BV 18/02, NZA-RR 2003, 22; LAG Düsseldorf, Beschluss v. 31. Oktober 2002 - 5 TaBV 42/02, DB 2003, 292; LAG Hamm, 69-schluss v. 15. November 2002 - 10 TaBV 92/02, DB 2003, 342 [L]; LAG Hamm, Beschluss v. 14. Januar 2003 - 13 TaBV 90/02, LAGE § 9 BetrVG 2001 Nr. 1) beantwortete Rechtsfrage, ob die nach § 8 BetrVG wahlberechtigten Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl i.S. des § 9 BetrVG bzw. bei der Ermittlung der mindestens freizustellenden Betriebsratsmitglieder gemäß § 38 BetrVG zu berücksichtigen seien.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 60 PV 5.16

    (Wählbarkeitsvoraussetzung zu einer Jugend- und Auszubildendenvertretung;

    Außer in den genannten Sonderfällen lässt die Rechtsprechung einen objektiven Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften für die Wahlanfechtung ausreichen (vgl. z.B. LAG Brandenburg, Beschluss vom 27. November 1998 - 5 TaBV 18/98 -, juris Rn. 57, und Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 22. Mai 2002 - 2 BV 148/02 -, juris Rn. 35 jeweils zu der gleichlautenden Regelung in § 19 Abs. 1 BetrVG; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 17 P 99.328 -, juris Rn. 20, zur identischen Regelung in Art. 25 Abs. 1 BayPVG).
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